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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich
  1. 1.1 Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nur im Rechtsverkehr mit Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer i.S. von § 14 BGB), juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2. 1.2 Im Geschäftsverkehr zwischen uns und unseren Kunden – nach Abschnitt 1.1 – gelten für Verträge, Lieferungen, sonstige Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünfte, für künftige Aufträge und für Ersatzteillieferungen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit unsere Auftragsbestätigung keinen davon abweichenden Inhalt hat und soweit wir nicht schriftlich oder fernschriftlich einer Abänderung unserer Auftragsbestätigung oder unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden zugestimmt haben. Sie gelten durch Auftragserteilung, spätestens durch die widerspruchslose Liefer- oder Leistungsannahme als anerkannt.
  3. 1.3 Abweichenden oder ergänzenden Bedingungen in Bestellformularen oder Bestellschreiben von Kunden widersprechen wir bereits hiermit. Sie werden auch dann nicht für uns bindend, wenn wir Ihnen nicht oder nicht in jedem Fall ausdrücklich widersprechen oder wenn wir nach Empfang von abweichenden Einkaufsbedingungen die Lieferung ausführen.

2. Vertragsabschluss
  1. 2.1 Die in Katalogen und sonstigen Vertragsunterlagen sowie – soweit nicht anders gekennzeichnet – im Internet enthaltenen Angebote von uns sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
  2. 2.2 Angebote an uns gelten als angenommen, wenn sie durch uns entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. Dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
  3. 2.3 Vertragsänderungen- und Ergänzungen sowie Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung dieser Schriftform bedarf ebenfalls der schriftlichen Form.
  4. 2.4 Die in Preislisten, Katalogen, Prospekten und sonstigen Druckschriften über technische Einzelheiten, vor allem auch über Leistung, Maße und Dimensionierung, Gewicht, Betriebskosten etc. enthaltenen Angaben sind unverbindlich. Sie befreien den Kunden nicht von der Prüfung der Ware auf ihre Eignung für den beabsichtigten Einsatzbereich und Zweck. Sie werden erst Vertragsbestandteil, wenn und soweit sie von uns ausdrücklich als verbindlich erklärt werden. Beschaffenheitsgarantien sind nur diejenigen, die in einer Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Die Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Ware liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.

3. Lieferbedingungen
  1. 3.1 Büromaschinen und Büromöbel werden ab EUR 250,–, Bürobedarf und EDV-Zubehör wird ab EUR 49,– fracht- und verpackungsfrei geliefert. Die Kosten eines Rücktransports, einer Zwischenlagerung und einer wiederholten Anlieferung, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind, trägt der Kunde.
  2. 3.2 Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
  3. 3.3 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist auf jeden Fall vorbehalten.
  4. 3.4 Der Kunde wird von uns über die zur Aufstellung und den Betrieb der bestellten Ware erforderlichen Voraussetzungen informiert. Dem Kunden obliegt die rechtzeitige Herrichtung der Aufstellungsräume auf seine Kosten.
  5. 3.5 Konstruktive und technische Änderungen hinsichtlich unserer Liefergegenstände bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zuzumuten sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Angaben in einem Angebot oder in einer Auftragsbestätigung, wenn die Auftragsdurchführung Änderungen in Konstruktion und Ausführung erfordern sollte und diese dem Kunden zumutbar sind.
  6. 3.6 Wird eine vereinbarte Lieferfrist – die erst mit dem Tag der völligen Auftragsklarheit beginnt, wozu auch die rechtzeitige Leistung einer vereinbarten Anzahlung zählt – oder wird ein Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen um mehr als 6 Wochen überschritten (haben wir die Versandbereitschaft mitgeteilt oder hat die Ware den Versendungsort bestimmungsgemäß verlassen, gilt die Frist als eingehalten) kann der Kunde nach vorhergehender Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten.
  7. 3.7 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer.

4. Gefahrtragung und Leistungsstörung
  1. 4.1 Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden.
  2. 4.2 Versandweg und -mittel sind, soweit nicht anders vereinbart, uns überlassen. Das Gleiche gilt für die Verpackung, die nach transporttechnischen und umweltpolitischen Gesichtspunkten erfolgt.
  3. 4.3 Wir haben unsere Lieferverpflichtungen erfüllt, sobald die Ware ordnungsgemäß dem Beförderungsunternehmen übergeben oder auf unsere eigenen Fahrzeuge verladen worden ist. Dies gilt auch bei Teillieferungen und auch, wenn wir noch Montagearbeiten durchzuführen haben.
  4. 4.4 Mehrwegverpackungen sind zu bestimmten, mit uns zu vereinbarenden Zeiten zurückzugeben.
  5. 4.5 Unbeschadet der Anwendung der Verpackungsordnung sind einseitige Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial, insbesondere für Transportverpackungen, nicht statthaft.
  6. 4.6 Nimmt der Kunde eine Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach mitgeteilter Fertigstellung ab oder verweigert er die Annahme einer Lieferung oder ist ein Versand aus nicht von uns zu vertretenden Gründen länger als einen Monat nach vereinbarter Lieferzeit nicht möglich, sind wir berechtigt, die Ware auf Rechnung und Gefahr des Kunden bei einem Spediteur einzulagern oder bei uns selbst auf Lager zu nehmen. Letzteren Falls steht uns ein Betrag in Höhe von 75% der Lagerkosten eines Spediteurs zu.
  7. 4.7 Von uns und unseren Lieferanten nicht zu vertretende Umstände, durch welche die Herstellung oder Lieferung der bestellten Ware übermäßig erschwert oder vorübergehend unmöglich wird, so etwa in Fällen höherer Gewalt, Krieg, behördlichen Maßnahmen, Betriebsstörungen, Streiks und Aussperrungen, und zwar sowohl bei uns als auch bei unseren Lieferanten, entbinden uns für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferverpflichtung.

5. Nichterfüllung durch den Kunden
  1. 5.1 Bleibt der Kunde nach Anzeige der Bereitstellung mit der Übernahme oder Erteilung der Versandvorschriften oder der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen oder Leistung der vereinbarten Sicherheit länger als 2 Wochen im Rückstand, so sind wir nach vorangehender Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  2. 5.2 Zudem können wir vom Kunden Schadensersatz statt der Leistung in nachgewiesener Höhe fordern, zumindest aber in Höhe von 30% des Vertragspreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Dem Kunden steht der Gegenbeweis offen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

6. Eigentumsvorbehalt
  1. 6.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Zinsen, Nebenforderungen und Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung, auch Kosten einer Intervention wegen einer Pfändung der gelieferten Ware durch Dritte vor.
  2. 6.2 Der Kunde ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang und nur solange er nicht im Verzug ist, zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits schon jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab. Sie dienen in demselben Umfange der Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu den anderen verkauften Waren abgetreten.
  3. 6.3 Zur Einziehung der Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung berechtigt. Unsere Berechtigung, die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Kunde uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Kunde von der Einziehungsberechtigung Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Kunden und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.
  4. 6.4 Schecks und Wechsel gelten erst mit der Einlösung als Zahlung. Solange wir noch aus der Aussteller- oder Indossantenhaftung aus einem im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung gegebenen Wechsel haften, gelten unsere Ansprüche als nicht erfüllt.
  5. 6.5 Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden und bei unsachgemäßer Behandlung des Kaufgegenstandes sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware herauszuverlangen.
  6. 6.6 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

7. Zahlungsbedingungen
  1. 7.1 Mangels anderweitiger Vereinbarungen sind Zahlungen wie folgt zu leisten:
    Bei Aufträgen über EUR 5.000,– 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Lieferbereitschaft, Rest nach Lieferung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungseingang abzüglich 2% Skonto aus der Gesamtsumme oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug, jeweils bei uns eingehend. Bei Aufträgen unter EUR 5.000,– innerhalb 8 Tagen nach Rechnungseingang abzüglich 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug. Bei Aufträgen für Dienstleistungen innerhalb 8 Tagen ohne Abzug.
  2. 7.2 Schecks und Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung unter Berechnung sämtlicher Einziehungs- und Diskontspesen und nur zahlungshalber an. Solange wir noch aus der Aussteller- oder Indossantenhaftung aus einem im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung gegebenen Wechsel haften gelten unsere Ansprüche als nicht erfüllt.
  3. 7.3 Im Verzugsfalle stehen uns – vorbehaltlich des Nachweises eines weitergehenden Verzugsschadens – Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu.
  4. 7.4 Bei Zahlungsverzögerungen des Kunden sind wir zur Lieferung bestellter Waren bis zur vollständigen Zahlung rückständiger Beträge nicht verpflichtet. In derartigen Fällen sowie bei einer Verschlechterung der Kreditverhältnisse des Kunden sind wir berechtigt, für die noch nicht ausgeführte Lieferung Vorauskasse zu verlangen. Lehnt der Kunde diese Art der Geschäftsabwicklung ab, werden alle unsere offenen Forderungen einschließlich Wechsel sofort zur Zahlung fällig.
  5. 7.5 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  6. 7.6 Eine Aufrechnung gegen unsere Forderung ist nur mit von uns nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden zulässig.
  7. 7.7 Der Kaufpreis für Waren wird unabhängig vom Preis für eine zusätzlich zu erbringende Leistung, der Kaufpreis für Hardware unabhängig von der Lieferung von Software berechnet und zahlungsfällig.

8. Mängel und Gewährleistung
  1. 8.1 Ist die Ware mangelhaft, leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall des Fehlschlagens der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  2. 8.2 Geringfügige Unterschiede in der Beiztönung von Holzmöbeln oder bei der Lackierung von Stahlmöbeln gelten nicht als Mangel, wenn sie handelsüblich und dem Kunden zuzumuten sind.
  3. 8.3 Werden an den bemängelten Teilen oder Geräten keine Fehler festgestellt, so ist der Kunde bzw. Einsender zur Zahlung einer Aufwandspauschale verpflichtet, die sich aus unserer jeweiligen Servicepreisliste ergibt, außer der Kunde bzw. Einsender kann den Nachweis erbringen, dass die Kosten für die Überprüfung geringer als die geltend gemachte Aufwandspauschale waren. Sollten die Kosten durch besonderen Aufwand, z.B. bei der Überprüfung durch den Hersteller, einen angemessenen höheren Betrag ergeben, so ist der Kunde bzw. Einsender zur Zahlung des höheren Betrages verpflichtet.
  4. 8.4 Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware unter genauer Beschreibung anzuzeigen. Mängelrügen wegen verdeckter Mängel müssen unverzüglich, spätestens binnen einer Woche nach Entdeckung unter genauer Beschreibung angezeigt werden. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Fristen ohne Mängelanzeige sind wir von einer Gewährleistungspflicht befreit.
  5. 8.5 Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) eine längere Frist vorschreibt.
  6. 8.6 Für Schadensersatzansprüche gilt Abschnitt 9 (Allgemeine Haftungsbegrenzung).
  7. 8.7 Über einen bei einem Verbraucher (§13 BGB) eintretenden Gewährleistungsfall hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren.
  8. 8.8 Der Kunde trägt die Wertminderung einer Abnutzung bei Inanspruchnahme eines Gewährleistungsanspruchs.
  9. 8.9 Sollten im Rahmen von Reparaturbemühungen durch uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen auf den instandzusetzenden Geräten Daten verloren gehen, so übernehmen wir hierfür keine Gewähr. Dieses Risiko ist vom Kunden zu tragen. Der Kunde hat die Daten vor Übergabe des Gerätes zur Reparatur entsprechend zu sichern.

9. Haftung
  1. 9.1 Eine Haftung – egal aus welchem Rechtsgrund – besteht vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch uns, unsere gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen, wie Verzug oder Unmöglichkeit, oder für leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haften wir nicht.
  2. 9.2 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.

10. Datenschutz
  1. Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Schlussbestimmung
  1. 11.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, 74360 Ilsfeld.. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden Klage zu erheben. Hat der Kunde in der Bundesrepublik keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Gerichtsstand 74360 Ilsfeld.
  2. 11.2 Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
  3. 11.3 Sollte eine der Bestimmungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.